Das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) eröffnet bei drohender Zahlungsunfähigkeit die Möglichkeit einer Sanierung ohne Insolvenzverfahren. Es ermöglicht eine rechtssichere Sanierung mittels Mehrheitsbeschluss. Den Betrieb kann der Unternehmer während des Verfahrens und danach selbst weiterführen; die Verantwortung und die Verfügungsbefugnis bleiben bei ihm.
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Frau RAin Birgitt Breiter und Herr RA Dr. Alfred Ponzer haben bereits Verfahren nach dem seit 01.01.2021 geltenden StaRUG begleitet.
„Sprechen Sie uns an, um abzuklären, ob diese Sanierungsalternative für Ihr Unternehmen der richtige Weg ist.“
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