Breiter Ponzer Rechtsanwälte | Insolvenzplan
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Wir verfügen über die praktische Erfahrung aus diversen Insolvenzplänen, die wir als Insolvenzverwalter oder Berater verfasst, begleitet und letztlich mit umgesetzt haben.

Insolvenzplanverfahren

In jeden Insolvenzverfahren kann durch den Unternehmer, den Sanierer oder den Insolvenzverwalter/Sachwalter ein Insolvenzplan vorgelegt werden.

Wichtige Voraussetzung dabei ist, dass das Unternehmen in seinem Kernbereich nachhaltig profitabel betrieben werden kann.

Regelmäßig wird in solchen Verfahren ein besonderes Interesse am Erhalt des Rechtsträgers vorliegen (weil z.B. das Unternehmen in der Familie gehalten werden soll oder weil rechtliche Gründe den Erhalt des Rechtsträgers erfordern-wie etwa die Berechtigung aus einer Lizenz, einem Exklusivvertrag, einer öffentlichen-rechtlichen Genehmigung).

Auch die beteiligten Banken sind hierbei oft schon aus Eigeninteresse an einem Unternehmenserhalt und einer künftigen Begleitung des Unternehmens interessiert.

Wir verfügen über die praktische Erfahrung aus diversen Insolvenzplanverfahren, die wir als Insolvenzverwalter/Sachwalter oder Sanierungsberater verfasst, begleitet und letztlich mit umgesetzt haben. Alle in diesen Verfahren vorlegelegten Insolvenzpläne wurden von der Gläubigerversammlung angenommen und anschließend mit Erfolg umgesetzt.

„In einem Insolvenzplan kann auf die Interessen der Beteiligten eingegangen werden, Wünsche, Ideen und Vorstellungen der Beteiligten können umgesetzt werden und zielgerichtete Lösungen für die Fortführung des Unternehmens gefunden werden.“

Weitere Informationen zu den Alternativen finden Sie hier

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